Statuten

Statuten des Chaostreff Bern per Dienstag, 2020-11-03

(Falls du Änderungen für die Statuten vorschlagen willst, dann mache das bitte über unser Git Repository in welchem wir die Statuten verwalten.)

1. Name und Sitz des Vereins

  • Unter dem Namen Chaostreff Bern besteht ein parteipolitisch neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
  • Der Verein hat seinen Sitz in Bern.

2. Zweck und Aufgaben des Vereins

  • Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen und Gefahren datenverarbeitender Technologien auseinander.
  • Er setzt sich für das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und propagiert den schöpferischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Technologie.
  • Der Verein fördert den Erfahrungs- und Informationsaustausch über Technologien und technische Entwicklungen
  • Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  • Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.

3. Mitgliedschaft

3.1. Aufnahme

  • Jede natürliche Person, die sich den Zielsetzungen des Chaostreff Bern identifiziert, kann Mitglied im Chaostreff Bern werden.

3.2. Austritt

  • Mitglieder können per Monatsende aus dem Verein austreten. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand notwendig. Bereits geschuldete Beiträge werden nicht erstattet.

3.3. Erlöschen der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

3.4. Ausschluss

  • Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe eines Grundes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

4. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand

4.1 Die Generalversammlung

  • Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
  • Budget
  • Über Höhe, Art und Periodizität der Mitgliederbeiträge
  • Sie beschliesst mit qualifiziertem Mehr von 2 / 3 der abgegebenen Stimmen
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Änderung der Statuten
  • Auflösung des Vereines
  • Die Generalversammlung kann die Traktandenliste anpassen und über neue Traktanden beschliessen; ausgenommen den Ausschluss von Mitgliedern.
  • Die Generalversammlung des Chaostreff Bern findet im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird mindestens zwei Wochen im Voraus durch den Vorstand angekündigt.

4.2. Der Vorstand

  • Er vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
  • Der Vorstand konstituiert sich selber.
  • Er besteht aus mindestens zwei (2) Personen.
  • Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
  • Der Vorstand ist ermächtigt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern zu entscheiden.

5. Finanzierung

  • Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie allfällige Spenden und Legate.

6. Unterschrift und Haftung

  • Der Vorstand ist zeichnungsberechtigt, wenn dies im Auftrag der Generalversammlung geschieht.
  • Es müssen immer mindestens zwei Personen des Vorstands unterzeichnen.
  • Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

7. Auflösung

  • Die Auflösung des Vereins kann beschlossen werden, wenn zwei Drittel (2/3) aller Mitglieder dafür stimmen.
  • Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.